Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Alle bei uns eingehenden Bestellungen werden schnellstmöglich bearbeitet. Die Lieferzeiten hängen von den bestellten Artikeln ab. Bei Expresszustellungen werden die Kosten separat ausgewiesen.
2. Versand
Der Versand der bestellten Ware erfolgt im Interesse und auf Gefahr des Käufers. Der Versand von nicht sperrigen Sendungen wird von uns über einen deutschen Paketzusteller abgewickelt. Sendungen die schwerer als 40 kg (innerhalb Deutschlands) bzw. 50 kg (außerhalb Deutschlands) sind, werden mit einer Spedition verschickt. Bei Speditionsversand wird immer eine Transportversicherung im Kundenauftrag abgeschlossen. Die Versand- & Transportversicherungskosten trägt der Kunde. Wir behalten uns das Recht von Teillieferungen vor.
3. Rücksendungen
Eine Rücksendung von außerhalb unseres Angebotes, extra für den Kunden bestellten, oder eigens für ihn hergestellten Artikeln ist nicht möglich. Die Rücksendung der übrigen Artikel wird nur von uns innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt angenommen, wenn diese vorher telefonisch angezeigt wurde. Wir behalten uns außerdem vor, in diesem Falle Wertminderung geltend zu machen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir unfreie Sendungen nicht annehmen.
4. Fehlende Angaben
Sollten bei Bestellungen Angaben fehlen oder nicht eindeutig sein, bemühen wir uns selbstverständlich Sie persönlich per Telefon oder Email zu erreichen. Sollte dies nicht möglich sein oder wir erhalten von Ihnen keine Rückantwort, behalten wir uns vor, die fehlenden Angaben nach besten Wissen zu ergänzen.
5. Zahlung
Zahlung erfolgt ausschließlich per Vorauskasse. Unsere Bankdaten erhalten Sie über eine separate Email nach Auftragsklarheit zugesandt.
6. Geltendes Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn, die Geltung deutschen Rechts ist aufgrund zwingender Normen ausgeschlossen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Bad Segeberg.
7. Haftungseinschränkung
Unsere Haftung auf Schadensersatz ist beschränkt auf die Fälle einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verursachung durch den Firmeninhaber bzw. seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Das ProdHG bleibt hiervon unberührt.
8. Preisänderungen
Wir behalten uns kurzfristige Preisänderungen vor.
9. Produktänderungen
Die von der Fa. KiT Stempel angebotenen Produkte können zu jeder Zeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Fa. KiT Stempel behält sich vor, Farben, Design, Material und Motive zu ändern.
10. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Im Falle des Verzuges behalten wir uns vor, 9,5% Zinsen p. A. zu berechnen.
11. Eigentum, Urheberrecht
Die Produkte werden aufgrund der inhaltlichen Vorgaben des Kunden hergestellt. Aus diesem Grund haftet der Kunde gegenüber der Fa. KiT Stempel dafür, dass er zur Nutzung, Weitergabe und Verbreitung aller übergebenen Daten bzw. zur Verfügung gestellten Vorlagen inkl. Texte und Bildmaterial uneingeschränkt berechtigt ist. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Herstellung der von ihm in Auftrag gegebenen Produkte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt werden und ihr Inhalt nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt.
12. Verwahren
Für unaufgefordert zugesandte Druckvorlagen wie z.B. Datenträger oder ähnliches übernehmen wir keine Haftung; sie werden nicht verwahrt. Eine Rücksendung erfolgt nur, wenn der Kunde einen ausreichend frankierten, adressierten Rückumschlag beigelegt hat. Für eine Beschädigung haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
13. Schadenshaftung
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, sofern wir fahrlässig eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt haben; unsere Ersatzpflicht ist in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Geschäftsgewinn bzw. entgangene Einsparungen. Offensichtliche Transportschäden sind sofort beim Zusteller des Transportunternehmens zu reklamieren; diesbezügliche spätere Beanstandungen können nicht akzeptiert werden.
14. Fernabgabegesetz
14.1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für Verträge über die Lieferung von Waren oder
über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer
und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen
eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems
erfolgt (Fernabsatzverträge).
(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung
oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem
Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien
eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe,
Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.
(3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge 1. über Fernunterricht
(§ 1 Fernunterrichtsschutzgesetz), 2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden
(§ 1 Teilzeit-Wohnrechtegesetz), 3. über Finanzgeschäfte, insbesondere
Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen und Versicherungen
sowie deren Vermittlung, 4. über die Veräußerung von Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten, die Begründung, Veräußerung und Aufhebung
von dinglichen Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten
sowie über die Errichtung von Bauwerken, 5. über die Lieferung von Lebensmitteln,
Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs,
die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers
von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert
werden, 6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung,
Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung,
wenn sich der Unternehmer bei Vertragsabschluss verpflichtet, die Dienstleistungen
zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums
zu erbringen, 7. die geschlossen werden a) unter Verwendung von Warenautomaten
oder automatisierten Geschäftsräumen oder b) mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln
aufgrund der Benutzung von öffentlichen Fernsprechern, soweit sie deren
Benutzung zum Gegenstand haben.
(4) Dieses Gesetz ist insoweit nicht anzuwenden, als andere Vorschriften
für den Verbraucher günstigere Regelungen, insbesondere weitergehende
Informationspflichten, enthalten.
14.2 Unterrichtung des Verbrauchers
(1) Beim Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zur Anbahnung oder zum
Abschluss von Fernabsatzverträgen müssen der geschäftliche Zweck und die
Identität des Unternehmers für den Verbraucher eindeutig erkennbar sein.
Bei Telefongesprächen müssen sie zu Beginn des Gesprächs ausdrücklich
offengelegt werden. Weitergehende Einschränkungen bei der Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt.
(2) Der Unternehmer muss den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss eines
Fernabsatzvertrags in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel
entsprechenden Weise klar und verständlich informieren über: 1. seine
Identität und Anschrift, 2. wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung,
sowie darüber, wann der Vertrag zustande kommt, 3. die Mindestlaufzeit
des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende
Leistung zum Inhalt hat, 4. einen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis
gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen, und einen
Vorbehalt, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit
nicht zu erbringen, 5. den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich
aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile, 6. gegebenenfalls zusätzlich
anfallende Liefer- und Versandkosten, 7. Einzelheiten hinsichtlich der
Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung, 8. das Bestehen eines Widerrufs-
oder Rückgaberechts nach § 3, 9. Kosten, die dem Verbraucher durch die
Nutzung der Fernkommunikationsmittel entstehen, sofern sie über die üblichen
Grundtarife, mit denen der Verbraucher rechnen muss, hinausgehen, 10.
die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des
Preises.
(3) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Informationen nach Absatz
2 Nr. 1 bis 8 dem Verbraucher spätestens unmittelbar nach Vertragsschluss,
bei Waren spätestens bei Lieferung an den Verbraucher, auf einem dauerhaften
Datenträger zur Verfügung stehen. Dabei muss der Verbraucher auf folgende
Informationen in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form aufmerksam
gemacht werden: 1. Informationen über die Bedingungen, Einzelheiten der
Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufs- oder Rückgaberechts nach den
§§ 3 und 4 sowie über den Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 3 Abs.
2 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe b, 2. die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers,
bei der der Verbraucher Beanstandungen vorbringen kann, sowie eine ladungsfähige
Anschrift des Unternehmers und bei juristischen Personen, Personenvereinigungen
oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten, 3. Informationen
über Kundendienst und geltende Gewährleistungs- und Garantiebedingungen,
4. die Kündigungsbedingungen bei Verträgen, die ein Dauerschuldverhältnis
betreffen und für eine längere Zeit als ein Jahr oder für unbestimmte
Zeit geschlossen werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Dienstleistungen,
die unmittelbar durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht werden,
sofern diese Leistungen in einem Mal erfolgen und über den Betreiber der
Fernkommunikationsmittel abgerechnet werden. Der Verbraucher muss sich
in diesem Fall aber über die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers
informieren können, bei der er Beanstandungen vorbringen kann.
(4) Weitergehende Informationspflichten in anderen Gesetzen bleiben unberührt.
14.3 Widerrufsrecht, Rückgaberecht
(1) Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 361a des Bürgerlichen
Gesetzbuchs zu. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361a Abs.
1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten
gemäß § 2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag
ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger
Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei
Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung
bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch
auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das Widerrufsrecht
erlischt 1. bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem
Eingang beim Empfänger und 2. bei Dienstleistungen a) spätestens vier
Monate nach Vertragsschluss oder b) wenn der Unternehmer mit der Ausführung
der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist
begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
(2) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet
anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen 1. zur
Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die
aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind
oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software,
sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, 4. zur
Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder 5. die in der
Form von Versteigerungen (§ 156 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) geschlossen
werden.
(3) Anstelle des Widerrufsrechts nach Absatz 1 und 2 kann für Verträge
über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 361b des Bürgerlichen
Gesetzbuchs eingeräumt werden. Absatz 1 Satz 2 und 3 Nr. 1 gelten entsprechend.
(4) Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf oder die Rücksendung ist zu richten an:
KiT Stempel, Kirsten Traulsen, Habichtstr. 40, 24558 Henstedt-Ulzburg,
Telefon: 0 41 93 / 7 62 40 66, Fax: 0 41 93 / 7 62 38 91, E-Mail: info@stempel-kit.de
14.4 Finanzierte Verträge
(1) Wird der Preis, den der Verbraucher zu entrichten hat, ganz oder teilweise
durch einen Kredit des Unternehmers finanziert, so ist der Verbraucher
an seine auf Abschluss des Kreditvertrags gerichtete Willenserklärung
nicht gebunden, wenn er von einem Widerrufs- oder Rückgaberecht gemäß
§ 3 in Verbindung mit §§ 361a, 361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs fristgerecht
Gebrauch gemacht hat. Die Belehrung nach § 361a Abs. 1 Satz 3 und 4 oder
§ 361b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs muss hierauf hinweisen.
§ 361a Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend; jedoch sind
Ansprüche auf Zahlung von Zinsen und Kosten gegen den Verbraucher ausgeschlossen.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Preis ganz oder teilweise von
einem Dritten finanziert wird und der Fernabsatzvertrag und der Kreditvertrag
als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind. Eine wirtschaftliche Einheit
ist insbesondere anzunehmen, wenn der Kreditgeber sich bei der Vorbereitung
oder dem Abschluss des Kreditvertrages der Mitwirkung des Unternehmers
bedient. Ist der Kreditbetrag bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der
Rückgabe dem Unternehmer bereits zugeflossen, so tritt der Dritte im Verhältnis
zum Verbraucher hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe
(§ 361a Abs. 2, § 361b Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) in
die Rechte und Pflichten des Unternehmers ein.
14.5 Unabdingbarkeit, Umgehungsverbot
(1) Eine zum Nachteil des Verbrauchers von den Vorschriften dieses Gesetzes
abweichende Vereinbarung ist unwirksam. (2) Dieses Gesetz ist auch anzuwenden,
wenn seine Vorschriften durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
15. Allgemeines
Keine Haftung übernehmen wir bei der Weiterverarbeitung von Filmen oder Vorlagen, die nicht die erforderlichen Strichstärken und/oder Buchstabenabstände haben. Behördenstempel dürfen laut Gesetz nur nach Vorlage des schriftlichen Originalauftrags der zum Einkauf berechtigten Dienststelle hergestellt werden.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.