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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Alle bei uns eingehenden Bestellungen werden schnellstmöglich bearbeitet. Die Lieferzeiten hängen von den bestellten Artikeln ab. Bei Expresszustellungen werden die Kosten separat ausgewiesen.

2. Versand

Der Versand der bestellten Ware erfolgt im Interesse und auf Gefahr des Käufers. Der Versand von nicht sperrigen Sendungen wird von uns über einen deutschen Paketzusteller abgewickelt. Sendungen die schwerer als 40 kg (innerhalb Deutschlands) bzw. 50 kg (außerhalb Deutschlands) sind, werden mit einer Spedition verschickt. Bei Speditionsversand wird immer eine Transportversicherung im Kundenauftrag abgeschlossen. Die Versand- & Transportversicherungskosten trägt der Kunde. Wir behalten uns das Recht von Teillieferungen vor.

3. Rücksendungen

Eine Rücksendung von außerhalb unseres Angebotes, extra für den Kunden bestellten, oder eigens für ihn hergestellten Artikeln ist nicht möglich. Die Rücksendung der übrigen Artikel wird nur von uns innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt angenommen, wenn diese vorher telefonisch angezeigt wurde. Wir behalten uns außerdem vor, in diesem Falle Wertminderung geltend zu machen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir unfreie Sendungen nicht annehmen.

4. Fehlende Angaben

Sollten bei Bestellungen Angaben fehlen oder nicht eindeutig sein, bemühen wir uns selbstverständlich Sie persönlich per Telefon oder Email zu erreichen. Sollte dies nicht möglich sein oder wir erhalten von Ihnen keine Rückantwort, behalten wir uns vor, die fehlenden Angaben nach besten Wissen zu ergänzen.

5. Zahlung

Zahlung erfolgt ausschließlich per Vorauskasse. Unsere Bankdaten erhalten Sie über eine separate Email nach Auftragsklarheit zugesandt.

6. Geltendes Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn, die Geltung deutschen Rechts ist aufgrund zwingender Normen ausgeschlossen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Bad Segeberg.

7. Haftungseinschränkung

Unsere Haftung auf Schadensersatz ist beschränkt auf die Fälle einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verursachung durch den Firmeninhaber bzw. seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Das ProdHG bleibt hiervon unberührt.

8. Preisänderungen

Wir behalten uns kurzfristige Preisänderungen vor.

9. Produktänderungen

Die von der Fa. KiT Stempel angebotenen Produkte können zu jeder Zeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Fa. KiT Stempel behält sich vor, Farben, Design, Material und Motive zu ändern.

10. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Im Falle des Verzuges behalten wir uns vor, 9,5% Zinsen p. A. zu berechnen.

11. Eigentum, Urheberrecht

Die Produkte werden aufgrund der inhaltlichen Vorgaben des Kunden hergestellt. Aus diesem Grund haftet der Kunde gegenüber der Fa. KiT Stempel dafür, dass er zur Nutzung, Weitergabe und Verbreitung aller übergebenen Daten bzw. zur Verfügung gestellten Vorlagen inkl. Texte und Bildmaterial uneingeschränkt berechtigt ist. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Herstellung der von ihm in Auftrag gegebenen Produkte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt werden und ihr Inhalt nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt.

12. Verwahren

Für unaufgefordert zugesandte Druckvorlagen wie z.B. Datenträger oder ähnliches übernehmen wir keine Haftung; sie werden nicht verwahrt. Eine Rücksendung erfolgt nur, wenn der Kunde einen ausreichend frankierten, adressierten Rückumschlag beigelegt hat. Für eine Beschädigung haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

13. Schadenshaftung

Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, sofern wir fahrlässig eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt haben; unsere Ersatzpflicht ist in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Geschäftsgewinn bzw. entgangene Einsparungen. Offensichtliche Transportschäden sind sofort beim Zusteller des Transportunternehmens zu reklamieren; diesbezügliche spätere Beanstandungen können nicht akzeptiert werden.

14. Fernabgabegesetz

14.1 Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt für Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt (Fernabsatzverträge).

(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.

(3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge 1. über Fernunterricht (§ 1 Fernunterrichtsschutzgesetz), 2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden (§ 1 Teilzeit-Wohnrechtegesetz), 3. über Finanzgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen und Versicherungen sowie deren Vermittlung, 4. über die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Begründung, Veräußerung und Aufhebung von dinglichen Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie über die Errichtung von Bauwerken, 5. über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden, 6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsabschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen, 7. die geschlossen werden a) unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen oder b) mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln aufgrund der Benutzung von öffentlichen Fernsprechern, soweit sie deren Benutzung zum Gegenstand haben.

(4) Dieses Gesetz ist insoweit nicht anzuwenden, als andere Vorschriften für den Verbraucher günstigere Regelungen, insbesondere weitergehende Informationspflichten, enthalten.

14.2 Unterrichtung des Verbrauchers

(1) Beim Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zur Anbahnung oder zum Abschluss von Fernabsatzverträgen müssen der geschäftliche Zweck und die Identität des Unternehmers für den Verbraucher eindeutig erkennbar sein. Bei Telefongesprächen müssen sie zu Beginn des Gesprächs ausdrücklich offengelegt werden. Weitergehende Einschränkungen bei der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt.

(2) Der Unternehmer muss den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich informieren über: 1. seine Identität und Anschrift, 2. wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung, sowie darüber, wann der Vertrag zustande kommt, 3. die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat, 4. einen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen, und einen Vorbehalt, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen, 5. den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile, 6. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten, 7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung, 8. das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts nach § 3, 9. Kosten, die dem Verbraucher durch die Nutzung der Fernkommunikationsmittel entstehen, sofern sie über die üblichen Grundtarife, mit denen der Verbraucher rechnen muss, hinausgehen, 10. die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises.

(3) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Informationen nach Absatz 2 Nr. 1 bis 8 dem Verbraucher spätestens unmittelbar nach Vertragsschluss, bei Waren spätestens bei Lieferung an den Verbraucher, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stehen. Dabei muss der Verbraucher auf folgende Informationen in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form aufmerksam gemacht werden: 1. Informationen über die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufs- oder Rückgaberechts nach den §§ 3 und 4 sowie über den Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe b, 2. die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers, bei der der Verbraucher Beanstandungen vorbringen kann, sowie eine ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten, 3. Informationen über Kundendienst und geltende Gewährleistungs- und Garantiebedingungen, 4. die Kündigungsbedingungen bei Verträgen, die ein Dauerschuldverhältnis betreffen und für eine längere Zeit als ein Jahr oder für unbestimmte Zeit geschlossen werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Dienstleistungen, die unmittelbar durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht werden, sofern diese Leistungen in einem Mal erfolgen und über den Betreiber der Fernkommunikationsmittel abgerechnet werden. Der Verbraucher muss sich in diesem Fall aber über die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers informieren können, bei der er Beanstandungen vorbringen kann.

(4) Weitergehende Informationspflichten in anderen Gesetzen bleiben unberührt.

14.3 Widerrufsrecht, Rückgaberecht

(1) Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361a Abs. 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das Widerrufsrecht erlischt 1. bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger und 2. bei Dienstleistungen a) spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder b) wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

(2) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen 1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, 2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, 3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, 4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder 5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) geschlossen werden.

(3) Anstelle des Widerrufsrechts nach Absatz 1 und 2 kann für Verträge über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingeräumt werden. Absatz 1 Satz 2 und 3 Nr. 1 gelten entsprechend.

(4) Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf oder die Rücksendung ist zu richten an: KiT Stempel, Kirsten Traulsen, Habichtstr. 40, 24558 Henstedt-Ulzburg, Telefon: 0 41 93 / 7 62 40 66, Fax: 0 41 93 / 7 62 38 91, E-Mail: info@stempel-kit.de

14.4 Finanzierte Verträge

(1) Wird der Preis, den der Verbraucher zu entrichten hat, ganz oder teilweise durch einen Kredit des Unternehmers finanziert, so ist der Verbraucher an seine auf Abschluss des Kreditvertrags gerichtete Willenserklärung nicht gebunden, wenn er von einem Widerrufs- oder Rückgaberecht gemäß § 3 in Verbindung mit §§ 361a, 361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs fristgerecht Gebrauch gemacht hat. Die Belehrung nach § 361a Abs. 1 Satz 3 und 4 oder § 361b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs muss hierauf hinweisen. § 361a Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend; jedoch sind Ansprüche auf Zahlung von Zinsen und Kosten gegen den Verbraucher ausgeschlossen.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Preis ganz oder teilweise von einem Dritten finanziert wird und der Fernabsatzvertrag und der Kreditvertrag als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind. Eine wirtschaftliche Einheit ist insbesondere anzunehmen, wenn der Kreditgeber sich bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Kreditvertrages der Mitwirkung des Unternehmers bedient. Ist der Kreditbetrag bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe dem Unternehmer bereits zugeflossen, so tritt der Dritte im Verhältnis zum Verbraucher hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe (§ 361a Abs. 2, § 361b Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) in die Rechte und Pflichten des Unternehmers ein.

14.5 Unabdingbarkeit, Umgehungsverbot

(1) Eine zum Nachteil des Verbrauchers von den Vorschriften dieses Gesetzes abweichende Vereinbarung ist unwirksam. (2) Dieses Gesetz ist auch anzuwenden, wenn seine Vorschriften durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

15. Allgemeines

Keine Haftung übernehmen wir bei der Weiterverarbeitung von Filmen oder Vorlagen, die nicht die erforderlichen Strichstärken und/oder Buchstabenabstände haben. Behördenstempel dürfen laut Gesetz nur nach Vorlage des schriftlichen Originalauftrags der zum Einkauf berechtigten Dienststelle hergestellt werden.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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